Hygienekonzept

Für dein sicheres Training bei uns im sportpark ORTENAU.


1. Einleitung

Die Wiedereröffnung ist nur unter bestimmten Umständen und der Einhaltung gewisser Abstands-, Verhaltens- und Hygienebestimmungen zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter möglich. Darauf wollen wir alle sportpark Mitglieder vorbereiten und ihnen so wie unseren Mitarbeitern das Gefühl größtmöglicher Sicherheit vermitteln. Das Hygienekonzept dient dem Schutz der Mitarbeiter und den Mitgliedern, so dass sich zu keiner Zeit und an keinem Ort eine Gefährdungssituation ergibt.

2. Allgemeine Maßnahmen

  • Der Zutritt zum Sportpark ist nur mit einer FFP2- oder OP- Maske möglich!
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife für mindestens 20-30 Sekunden.
  • Einhaltung der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch; nicht in die Hand).
  • Benutzte Taschentücher sofort im Mülleimer entsorgen.
  • Wer sich krank fühlt, darf auf keinen Fall am Training teilnehmen oder im Studio erscheinen.
  • Hände sind aus dem Gesicht fernzuhalten.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, muss eingehalten werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar auf allen Infomonitoren und darüber hinaus angebracht.
  • Alle Kontaktflächen sind regelmäßig zu reinigen.
  • Um zu jeder Zeit einen maximalen Abstand gewährleisten zu können, sollen sich in allen Bereichen max. 1 Person pro 20 qm Fläche aufhalten. Dies sind bei der Größe des Sportparks 75 Personen.
  • Die Gesamtpersonenzahl kann über das Check-In System gesteuert warden. Somit wird gewährleistet, dass die maximal Zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird.
  • Kundenkontaktdaten, sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios bzw. der Geschäftsräume sowie der Aufenthalt in einzelnen Bereichen (bspw. Zirkel) werden wie bisher elektronisch erfasst und können sofern datenschutzrechtlich erlaubt zur Kontaktpersonennachverfolgung verwendet werden. Eventuell ist eine separate Einverständniserklärung einzuholen.
  • Vorabinformation der Hygiene- und Abstandsregeln an alle Mitglieder per E-Mail-Newsletter, online auf der Webseite und auf den Infomonitoren im sportpark.
  • Gegebenenfalls wird ein STOP-Schild im Außenbereich aufgehängt, falls die maximale Anzahl der Personen in der Anlage erreicht ist.
  • Bei dem Betreten des Studios wird jedesmal am Fiberscangerät die Körpertemperatur selbständigt gemessen. Eintritt nur bei positive Temperatur-Test.

3. Mitarbeiter

  • Vor Wiedereröffnung wurden alle Mitarbeiter im Rahmen einer Hygieneunterweisung in den aufgeführten Schutz- und Verhaltensregeln (inkl. allgemeiner Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) geschult.
  • Wer sich krank fühlt, darf auf keinen Fall zur Arbeit erscheinen. Ausnahmen sind nach ärztlicher Abklärung möglich (keine COVID 19 Erkrankung).
  • Eine Verwendung von FFP2-Masken ist für den Arbeitnehmer nötig, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann oder geeignete Trennvorrichtungen nicht angebracht werden können.
  • Allen Mitarbeitern wird 2x die Woche die Möglichkeit gegeben einen Selbst-Laien-Test durchzuführen.

4. Empfang | Service | Bistro

  • Personen, die den Sportpark verlassen, haben immer Vorrang vor Personen, die in den sportpark rein wollen.
  • Bodenmarkierungen kennzeichnen den Mindestabstand beim Check- In und Check-Out.
  • Nach Betreten der Anlage müssen sich die Gäste die Hände waschen oder an den bereit gestellten Stationen desinfizieren.
  • Händeschütteln ist nicht erlaubt.
  • Empfangsbereich wurde zusätzlich mit Spuckschutz ausgestattet.
  • Verzicht auf Barzahlung zugunsten von Guthaben, Sepa-Lastschrift oder EC-Terminal.
  • Fundsachen werden 7 Tage wegsperrt (Mülltüte mit Datum), bevor diese in die Fundkiste kommen. 

5. Trainingsbereich

  • Auf Bodenaufkleber wird klar kommuniziert, dass in allen Situationen ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten ist.
  • Das Unterlegen, großer, selbstmitgebrachter Handtücher (Duschtuch, Saunatuch) ist obligatorisch.
  • Die Kontaktflächen aller Sportgeräte sind regelmäßig mit einem geeigneten (mind. begrenzt viruziden) Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Auf Übungen mit Körperkontakt ist zu verzichten, ebenso auf Hilfestellung, z.B. beim Langhanteltraining.
  • Kein hochintensives Training, Functional-Kurse (alternativ im Außenbereich mit sehr viel Abstand) werden in abgeschwächter Form angeboten.
  • Beratung von Mitgliedern und Interessenten (z.B. Erstunterweisung, Ernährungsplanung, Trainingsplanung etc.) sind mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Trennwand) möglich.
  • Beim Betreten und Verlassen sowie beim Gang zu den einzelnen Trainingsbereichen müssen die Mitglieder eine Maske tragen.
  • Am Trainingsgeräte ist ein Abnehmen der Maske erlaubt.
  • Regelmäßige Aufklärung über den Zusammenhang von Muskeltraining im richtigen Intensitätsbereich sowie Ernährung und der Stärkung der Immunabwehr.
  • Regelmäßige zusätzliche Fensterlüftung in festgelegten Abständen. Zusätzlich wird an bestimmten Punkten im Studio spezielle UV-C Luftdesinfektionsfilter aufgestellt, welche Viren und Krankheitserreger zuverlässig entfernen.

6. Kursbereich

  • Bei Kursen ist der Zugang zum Kursraum so zu regeln, dass sich keine Warteschlangen bilden. 10 - 15 Min Zeitversatz, um für ausreichend Lüftung zwischen den Kursen zu sorgen und den Kursteilnehmern Zeit für die Desinfektion des genutzten Sportequipments zu geben.Maximale Kursdauer 60 Min.
  • Maximale Teilnehmerzahl 15 exkl. Kurstrainer (so ist gewährleistet, dass pro Teilnehmer 10 qm Platz hat) => ca. 160qm
  • Online Anmeldung über das Buchungssystem von Easy-Solution (sportpark App).
  • Nach jedem Kurs ist das verwendete Equipment zu desinfizieren.
  • Anpassung der Luftmenge – zusätzliche Fensterlüftung.
  • Verzicht auf hochintensive Kurse, bei denen ein hohes Atemvolumen erforderlich ist.
  • Bodenmarkierungen helfen den Kursteilnehmern, den richtigen Abstand zu halten.

7. Toiletten | Umkleiden | Nassbereich

  • Umkleidekabinen sind nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m (Bsp.: Nur jeder 3. Spind ist zugänglich) zugänglich. Warteschlangen müssen vermieden werden.
  • Betreten mit Mund-Nasenschutz.
  • Sanitärräumlichkeiten müssen mit ausreichend Flüssigseife bzw. Handdesinfektion ausgestattet sein.
  • Eine Verwendung von Papierhandtüchern muss sichergestellt werden.
  • In der Toilette darf sich jeweils nur eine Person befinden. Die nächste Person betritt den Toilettenraum erst, nachdem die Person vor ihr mit dem Händewaschen und desinfizieren fertig ist und den Raum verlässt.

8. Risikogruppen

Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 (Intensivstation oder Tod) haben, werden unterteilt in:

  • Menschen mit erhöhtem Risiko:
    Menschen, die 60-70 Jahre alt sind ohne schwere Adipositas, Diabetes Mellitus, koronare Herzkrankheit, schweres Asthma/Lungenkrankheit, Leberkrankheit oder Immunsuppression. Diese Mitglieder haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19. Besonders sichere Trainingsmaßnahmen wie Rückengymnastik oder moderates Zirkeltraining, wenn keine anderen Mitglieder zugelassen werden. Geräte und Kontaktflächendesinfektion nach jeder Benutzung, Ausgabe von Einmalhandschuhen
  • Menschen mit einem stark erhöhten Risiko:
    Menschen über 70 Jahren oder Menschen jeden Alters mit schwerer Adipositas, Diabetes Mellitus, koronarer Herzkrankheit, schwerem Asthma/Lungenkrankheit, Leberkrankheit oder Immunsuppression. Diesen Mitgliedern sollte allgemein empfohlen werden nicht das Fitnessstudio zu besuchen, da eine SARS-CoV-2-Infektion für diese Mitglieder lebensgefährlich sein kann. Alternativ können diese Menschen den Besuch von Fitnessstudios mit ihren Haus- oder Fachärzten besprechen. Sollten diese einen Besuch befürworten z.B. bei >70-jährigen mit gut kontrollierter Typ 2 Diabetes mellitus, dann gelten die Empfehlungen für Menschen mit erhöhtem Risiko (siehe oben). Entsprechende Mitglieder sollten uns über Empfehlungen von Haus- oder Fachärzten informieren und die Unbedenklichkeitsbescheinigung   abgeben.

9. Notwendige Hilfsmittel

  • Schutzmasken
  • Handschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Handdesinfektionsmittel
  • Schaumseife
  • Papierhandtuch
  • Sprühflaschen
  • Hygienetower
  • Desinfektionsstationen
  • Trennwände (Plexiglas)
  • Fiberscangerät
  • UV-C Luftdesinfektionsfilter
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